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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 30368/99

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12 S. 2 EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG § 12 Nr. 1EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 8 Abs. 1

Steuerpflicht der bei Wochenendeinsätzen zur Erledigung von Arbeitsrückständen im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit vereinnahmten Honorare

Abzugsfähigkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten

Einkommensteuer 1994 bis 1997

Leitsatz

1. Sondervergütungen, die ein im Grundbuchamt hauptberuflich tätiger Rechtspfleger für Wochenendeinsätze zur Erledigung von Rückständen bei der Bearbeitung von Grundbuchanträgen im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit erhält, sind in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzuordnen. Die Einnahmen sind nicht als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerbefreit, weil sie keinen unmittelbar durch den Dienst veranlassten Aufwand abgelten.

2. Die in Zusammenhang mit der Wochenendtätigkeit entstehenden Kinderbetreuungskosten sind als Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung nicht als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig.

Fundstelle(n):
IAAAB-12951

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