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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 418/99

Zuordnung des Entlassungsgeldes eines Zivildienstleistenden

Leitsatz

Das Entlassungsgeld, das ein Zivildienstleistender als Überbrückungsgeld bei Beendigung seiner Dienstzeit erhält, ist dem der Entlassung folgenden (Ausbildungs-)Monat zuzurechnen.

Fundstelle(n):
IAAAB-12857

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