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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 354/97, 3 K 236/98

Gesetze: InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b

Ohne Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle keine erhöhte Investitionszulage für das Besitzunternehmen

Investitionszulage 1993, 1994 und 1995

Leitsatz

Überlässt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen von ihm angeschaffte Wirtschaftsgüter dem Betriebsunternehmen zur Nutzung, so besteht kein Anspruch auf die erhöhte Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 InvZulG 1993, wenn nur das Besitzunternehmen in die Handwerksrolle eingetragen ist und das zunächst eingeleitete Eintragungsverfahren für das Betriebsunternehmen nicht weitergeführt und abgeschlossen wurde.

Fundstelle(n):
PAAAB-12807

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