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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 2192/00

Gesetze: KraftStG § 2 Abs. 2, KraftStG § 8 Nr. 2

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Peugeot 20S

Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Ein sog. Kombinationsfahrzeug der Marke Peugeot 20S mit sog. Postfenstern im Fond, Holztrennwand zwischen Fahrerkabine und Ladefläche, kastenartigem, kaum die Höhe des Fahrgastraums übersteigendem Aufbau, mit einer Ladefläche von höchstens der Größe des Fahrgastraums, mit einer Zulademöglichkeit von 270 kg einschließlich des Fahrers und des Beifahrers, das wegen fehlender Rückbank und Gurthalterungen zum Transport von nicht mehr als zwei Personen geeignet ist, ist nach der vorzunehmenden Gesamtschau aller Merkmale kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW einzustufen.

Fundstelle(n):
KAAAB-12677

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