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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 280/01

Gesetze: EStG 1998 § 33

außergewöhnliche Belastung

Behinderten-Dusche

Leitsatz

Aufwendungen für den Einbau einer Behinderten-Dusche sind nicht nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar, weil sie im Sinne der sogenannten „Gegenwert-Lehre” einen für das Gebäude Wert bildenden Faktor darstellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-12613

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