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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 265/97

Gesetze: KraftStG § 10 Abs. 1, KraftStG § 10 Abs. 4, KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 2 Abs. 1, KraftStG § 7 Nr. 1

Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeuganhänger

Leitsatz

Die Sonderregelung des § 10 KraftStG für Kraftfahrzeuganhänger, wonach auf Antrag die Steuer für das Halten eines Anhängers nicht erhoben wird, solange er ausschließlich hinter Zugmaschinen geführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Kraftfahrzeugsteuer gezahlt wird, lässt die Steuerpflicht des Halters für Zeiten, in denen der Anhänger nicht zum Einsatz kommt, unberührt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-12612

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