Vereinbarung einer Nur-Gewinntantieme in der Aufbauphase keine verdeckte Gewinnausschüttung
Aussetzung der Vollziehung
Aussetzung der Vollziehung bzgl. des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheides 1999
Leitsätze
Die Zahlung einer auf die Aufbauphase des Unternehmens (hier: 30 Monate) befristeten Nur-Gewinntantieme an die Gesellschaftergeschäftsführer
führt auch dann nicht zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn – weil hierfür ein anteilsmäßiger Bezug nicht
ausreicht– eine betragsmäßige Begrenzung nicht erfolgt ist (Verfahren der Aussetzung der Vollziehung).
Der Körperschaftsteuer- und der Gewerbesteuermessbescheid 1999 werden bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung
von der Vollziehung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
Fundstelle(n): KAAAB-12570
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