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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 83/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für Kongressreisen als Werbungskosten

Einkommensteuer für 1992

Leitsatz

Aufwendungen für Kongressreisen mit nicht völlig untergeordneter privater Veranlassung stellen nur hinsichtlich der Teilnahmegebühr Werbungskosten dar (§§ 9 Abs. 1 Satz 1, 12 Nr. 1 EStG).

Fundstelle(n):
SAAAB-12550

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