Indizbeweis bei Behauptung des Nichtzugangs von schriftlichen Verwaltungsakten
Leitsatz
Für den Nachweis des Zugangs eines mit einfachem Brief übersandten schriftlichen Verwaltungsaktes gelten die allgemeinen Beweisregeln,
wonach bestimmte Verhaltensweisen eines Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraumes nach oder vor der Absendung
des Verwaltungsaktes oder alle anderen Umstände des Einzelfalls vom FG im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1
FGO dahingehend gewürdigt werden können, dass entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen von einem Zugang des Schriftstücks
ausgegangen wird (hier: Nichtzugang von vier, unabhängig voneinander, während eines Zeitraums von fünf Monaten zugesandten
Schriftstücken des FA).
Fundstelle(n): MAAAB-12513
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