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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 194/01

Gesetze: EStG § 2 Abs. 3, EStG § 34 Abs. 1

Einkommensteuer

Verlustausgleichsbeschränkung bei außerordentlichen Einkünften

Aussetzung der Vollziehung bzgl. des Einkommensteuerbescheides 1999

Leitsatz

Das Finanzgericht des Saarlandes ist zwar der Auffassung, dass die in R 197 Abs. 3 EStR vorgegebene Berechnung unter Nachrangigkeit der Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer gegenüber den Regelungen über die Ermittlung der Einkünfte der Gesetzessystematik entspricht. Gleichwohl ist das Gericht vor dem Hintergrund, dass die Gesetzeslage unklar, die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum (vgl. Eggers/Bauer, DStR 2000, 1171, und Röhner, BB 2000, 2234; BB 2001, 1126) Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung erhoben werden, zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Aussetzung der Vollziehung geboten ist.

Fundstelle(n):
SAAAB-12456

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