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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 202/01

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung eines Kindes

Einkommensteuer 1997

Leitsätze

Der typisierte Ausbildungsfreibetrag für die auswärtige Unterbringung eines Kindes außerhalb des elterlichen Haushaltes kann nur gewährt werden, wenn den Eltern dadurch überhaupt Kosten entstehen. Dass den Eltern sonstige Aufwendungen für die (z.B.: Schul-)Ausbildung des Kindes erwachsen, genügt nicht.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
NAAAB-12423

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