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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 105/00

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Leitsatz

Unter "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" im Sinne des § 10e Abs. 1 EStG ist die Selbstnutzung bewohnbaren Wohneigentums zu verstehen. Dass die Wohnung innerhalb des 8-jährigen Begünstigungszeitraumes gegebenenfalls nur notdürftig mit Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen eingerichtet ist und/oder nur als Nebenwohnung genutzt wird, steht der Abzugsberechtigung nach diese Vorschrift nicht entgegen, wohl aber geht die Abzugsberechtigung für das Anschaffungsjahr oder ein anderes Jahr des Begünstigungszeitraumes verloren, wenn die Wohnung in diesen Jahren wegen Renovierungs- oder Umbauarbeiten nicht benutzbar ist.

Fundstelle(n):
FAAAB-12362

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