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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1397/98

Gesetze: EStG § 10b Abs. 1 Satz 1, EStDV § 48 Abs. 3 Nr. 1

Spende oder Entgelt für Beitritt in einen Golfclub

Leitsatz

Ist das Motiv für eine Zahlung an einen Golfclub nicht die Förderung des Sports als solche, sondern der Erwerb der Mitgliedschaft bzw. die Nutzung der Anlagen des Golfclubs, dann scheidet ein Abzug solcher Aufwendungen als Spende aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 399 Nr. 8
WAAAB-12313

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