Erbringen Kommanditisten einer KG mittelbare Dienstleistungen an die KG unter Zwischenschaltung einer Tochtergesellschaft
(GmbH), sind die an sie gezahlten Vergütungen dem Gewinn der KG hinzuzurechnen
Leitsatz
1. Zahlt innerhalb eines Firmengeflechtes eine Kapitalgesellschaft an die Kommanditisten der sie beherrschenden Personengesellschaft
Geschäftsführergehälter und stellt sich die Tätigkeit des Firmengeflechtes in einer Gesamtschau aufgrund der vereinbarten
Aufgaben- und Funktionsverteilung als eine einheitliche gewerbliche Betätigung dar, sind die gezahlten Geschäftsführergehälter
als Vergütung im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dem Gewinn der Personengesellschaft zuzurechnen.
2. Eine solche Hinzurechnung hat auch wegen Missbrauches von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechtes im Sinne des § 42 AO zu
erfolgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1383 Nr. 22 EFG 2002 S. 1299 EFG 2002 S. 1299 Nr. 20 XAAAB-12249
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