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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1817/99 EFG 2001 S. 1218

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, BBiG § 40 Abs. 2

Berufsausbildung auch im Falle der für eine Abschlussprüfung anzuerkennenden Berufspraxis; Abgrenzung Berufsausbildung / Dienstleistungspflicht nach § 1619 BGB

Leitsatz

Die nach § 40 Abs. 2 BBiG zur Zulassung zur Prüfung als Pferdewirt anzuerkennende Berufspraxis ist keine Berufsausbildung i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1218
RAAAB-12089

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