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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1352/97 EFG 2000 S. 434

Gesetze: EStG § 33

Aufwendungen für Krankheitskosten

Leitsatz

1. Aufwendungen für Medikamente können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen ist. Einer solchen Verordnung bedarf es auch für solche Medikamente, für die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB V) eine ärztliche Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet.

2. Zur krankheitsbedingten medikamentösen Schwangerschaftsverhütung.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 434
BAAAB-11951

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