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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 317/1999

Gesetze: EStG § 33, EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33a Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1585 Abs. 2, EStG § 33 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 1

Einmalzahlung zur Abgeltung einer zukünftigen Unterhaltsverpflichtung nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Leitsatz

Eine Einmalzahlung zur Abfindung künftiger Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau, die im Veranlagungszeitraum neben laufenden, als Sonderausgaben abziehbaren, Unterhaltsleistungen erbracht wird ist ebenfalls dem Sonderausgabenbereich zuzurechnen und damit nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Fundstelle(n):
QAAAB-11920

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