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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - II 42/2002

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 7, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 4

Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die der Täuschung im Geschäftsverkehr dienen.Zu Zweifeln an der Identität einer ausländischen Gesellschaft mit Geschäftsverkehr im Inland:pseudo-foreign-corporation als missing trader.

Leitsatz

  1. Die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung sind nicht erfüllt, wenn der Zweck ihrer Angaben darin besteht, über die wahre Identität des leistenden Unternehmers zu täuschen.

  2. Die Identität einer ausländischen Gesellschaft (hier: niederländische U. A.) ist zweifelhaft, wenn sie wie eine inländische Gesellschaft im Geschäftsverkehr auftritt, aber im Inland eine Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts ihres Sitzes oder die Eintragung einer Zweigniederlassung nicht erfolgt ist.

  3. Die Unternehmereigenschaft einer ausländischen Gesellschaft ist zweifelhaft, wenn sie nur als willenloses Werkzeug hinter ihr stehender Personen handelt und Handlungsfähigkeit nur den sie beherrschenden Personen zukommt.

Fundstelle(n):
QAAAB-11907

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