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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 350/2001 EFG 2003 S. 633

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3

Kosten des Verfahrens der Bedarfswertfeststellung sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar

Leitsatz

Kosten, die im Verfahren der Bedarfswertfeststellung für Gerichtsgebühren, Gutachter- und Beratungskosten anfallen, sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abziehbar.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 677 Nr. 11
EFG 2003 S. 633
EFG 2003 S. 633 Nr. 9
NAAAB-11879

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