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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - II 474/2001

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer zunächst inaktiven Firma (”Phönix”-Gesellschaft), die lediglich zu dem Zweck aktiviert wird, um als Rechnungsaussteller einen ungerechtfertigten Vorsteuerabzug zu ermöglichen (”missingtrader”)

Leitsatz

  1. Einer juristischen Person fehlt die Selbständigkeit, wenn sie sich nurmehr als willenloses Werkzeug eines anderen darstellt.

  2. Ein nur zum Schein errichteter Firmensitz reicht bei einer GmbH als Gesellschaftssitz nicht aus.

  3. Das Merkmal der Selbständigkeit als Voraussetzung der Unternehmereigenschaft und damit als Kriterium der Vorsteuerabzugsberechtigung kann nicht aus der Sicht des Leistungsempfängers beurteilt werden.

  4. Die Finanzbehörde trägt nicht die Beweislast dafür, dass ein Geschäft, aus dem ein Vorsteuererstattungsanspruch geltend gemacht wird, nur zum Schein abgeschlossen wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 41 Nr. 1
NAAAB-11853

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