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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 477/01

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz

Anwendung des Zuflussprinzips bei den eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes

Leitsatz

Eine Rentennachzahlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung an das Kind ist in voller Höhe im Kalenderjahr des Zuflusses als eigener Bezug des Kindes zu berücksichtigen. Dies gilt auch soweit die Zahlung Leistungen für frühere Jahre enthält. Eine Aufteilung der Zahlung nach der zeitlichen Zugehörigkeit der Leistungen ist insofern nicht möglich.

Fundstelle(n):
XAAAB-11815

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