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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 303/01

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldbescheides wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz

Wird nach Einritt der Bestandskraft eines teilweise ablehnenden Kindergeldbescheides erkannt, dass dieser rechtswidrig ist, weil bei dessen Erlass die in einer Dienstanweisung vertretene Rechtsauffassung nicht beachtet worden ist, so stellt dies kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Der der Kindergeldfestsetzung zu Grunde liegende Sachverhalt wird dadurch nicht - rückwirkend - verändert.

Fundstelle(n):
NAAAB-11798

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