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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 177/00 EFG 2001 S. 1182

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3, EStG § 18 Abs. 1 Satz 1

Architekt: Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Leitsatz

Bei einem Architekten stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar, wenn er dort den wesentlichen Teil seines Honorars verdient.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1182
BAAAB-11750

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