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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - VI 177/96 EFG 2000 S. 468

Gesetze: AO § 167 Abs. 1 Satz 2, EStG § 44 Abs. 5

Steuerbescheid gegen einen Haftungsschuldner nach § 167 Abs. 1 Satz 1, zweite Altern. AO

Leitsatz

  1. Der Schuldner von Kapitalerträgen für nicht angemeldete und nicht abgeführte Kapitalertragsteuer kann gemäß § 44 Abs. 5 EStG durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden.

  2. Die Ermächtigungen zum Erlass von Haftungsbescheiden nach § 44 Abs. 5 EStG bzw. für den Erlass von Steuerbescheiden gegen den Haftungsschuldner gemäß § 167 Abs. 1 Satz 2, 2. Altern. AO stehen im Fall der nicht einbehaltenen, nicht abgeführten und nicht angemeldeten Kapitalertragsteuer nicht gleichwertig nebeneinander. Steuerfestsetzungs- und Haftungsverfahren sind eigenständige und voneinander unabhängige Verfahren, die unterschiedlichem Verfahrensrecht unterliegen.

  3. Der Finanzbehörde kann kein Wahlrecht zustehen, in welchen Fällen sie einen Steuerbescheid oder einen Haftungsbescheid erlässt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 550 Nr. 10
EFG 2000 S. 468
IAAAB-11645

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