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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - VI 177/96 EFG 2000 S. 468

Gesetze: AO § 167 Abs. 1 Satz 2, EStG § 44 Abs. 5

Steuerbescheid gegen einen Haftungsschuldner nach § 167 Abs. 1 Satz 1, zweite Altern. AO

Leitsatz

  1. Der Schuldner von Kapitalerträgen für nicht angemeldete und nicht abgeführte Kapitalertragsteuer kann gemäß § 44 Abs. 5 EStG durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden.

  2. Die Ermächtigungen zum Erlass von Haftungsbescheiden nach § 44 Abs. 5 EStG bzw. für den Erlass von Steuerbescheiden gegen den Haftungsschuldner gemäß § 167 Abs. 1 Satz 2, 2. Altern. AO stehen im Fall der nicht einbehaltenen, nicht abgeführten und nicht angemeldeten Kapitalertragsteuer nicht gleichwertig nebeneinander. Steuerfestsetzungs- und Haftungsverfahren sind eigenständige und voneinander unabhängige Verfahren, die unterschiedlichem Verfahrensrecht unterliegen.

  3. Der Finanzbehörde kann kein Wahlrecht zustehen, in welchen Fällen sie einen Steuerbescheid oder einen Haftungsbescheid erlässt.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 550 Nr. 10
EFG 2000 S. 468
IAAAB-11645

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