Steuerbescheid gegen einen Haftungsschuldner nach § 167 Abs. 1 Satz 1, zweite Altern. AO
Leitsatz
Der Schuldner von Kapitalerträgen für nicht angemeldete und nicht abgeführte Kapitalertragsteuer kann gemäß § 44 Abs. 5 EStG
durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden.
Die Ermächtigungen zum Erlass von Haftungsbescheiden nach § 44 Abs. 5 EStG bzw. für den Erlass von Steuerbescheiden gegen
den Haftungsschuldner gemäß § 167 Abs. 1 Satz 2, 2. Altern. AO stehen im Fall der nicht einbehaltenen, nicht abgeführten und
nicht angemeldeten Kapitalertragsteuer nicht gleichwertig nebeneinander. Steuerfestsetzungs- und Haftungsverfahren sind eigenständige
und voneinander unabhängige Verfahren, die unterschiedlichem Verfahrensrecht unterliegen.
Der Finanzbehörde kann kein Wahlrecht zustehen, in welchen Fällen sie einen Steuerbescheid oder einen Haftungsbescheid erlässt.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 550 Nr. 10 EFG 2000 S. 468 IAAAB-11645
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