Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 685/97 KI EFG 2001 S. 1299

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 63 Abs. 2 Nr. 1

Kindergeld und Beendigung der universitären Ausbildung

Leitsatz

  1. Ein Universitätsstudium ist i.d.R. erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist.

  2. Erst mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ist die universitäre Ausbildung beendet. Das gilt auch dann, wenn sich die Bekanntgabe erheblich verzögert (gegen DA 63.3.2.6 Abs. 4 Satz 11).

  3. Nimmt das Kind vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses aber nach Erbringung aller Prüfungsleistungen bereits eine Vollzeiterwerbstätigkeit auf, ist die universitäre Ausbildung bereits dann beendet.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1215 Nr. 22
EFG 2001 S. 1299
LAAAB-11631

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen