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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 99/99 EFG 2001 S. 1327

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1GmbHG § 11 Abs. 1GmbHG § 13 Abs. 1 EWGRL 388/77 Art. 4

Vorsteuerabzug im Vorgründungsstadium einer GmbH

Leitsatz

  1. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der den Vorsteuerabzug geltend machende Stpfl. beim Leistungsbezug Unternehmer war.

  2. Bei einer GmbH ist zu unterscheiden zwischen der Vorgründungsgesellschaft, der Vorgesellschaft und der eingetragenen Kapitalgesellschaft.

  3. Auch für eine Vorgründungsgesellschaft darf der Vorsteuerabzug aufgrund der Vorgaben der 6. EG-Richtlinie nicht versagt werden. Der Vorsteuerabzug steht jedoch nicht der Vorgründungsgesellschaft, sondern der Kapitalgesellschaft zu, sobald diese entstanden ist.

  4. Das Recht auf Vorsteuerabzug darf nicht von der vorrangig an GmbH-Recht ausgerichteten Bestimmung der Unternehmereigenschaft abhängig gemacht werden, sondern muss im Rahmen einer gemeinschaftskonformen Auslegung in Relation zur wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1048 Nr. 19
EFG 2001 S. 1327
UR 2001 S. 400 Nr. 9
KAAAB-11520

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