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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 372/97 EFG 2003 S. 163

Gesetze: EStG § 52 Abs. 15 Satz 5, EStG § 52 Abs. 15 Satz 6, EStG § 52 Abs. 15 Satz 7

Steuerfreie Entnahme des Hausgartens als zur Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Bodens

Leitsatz

  1. Der Umfang des zur Altenteilerwohnung gehörigen Grund und Bodens bestimmt sich nicht allein nach dem vor der Entnahme bestehenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang, sondern auch nach der für die künftige Wohnungsnutzung vorgesehenen Zweckbestimmung dieser Flächen.

  2. Gehört ein räumlich abgegrenzter Garten seit je her zur Altenteilerwohnung und wird dieser von den Altenteilern als Obst- und Gemüsegarten genutzt und endet die Bewirtschaftung des Gartens erst mit dem Tode der Altenteiler, zählt der Garten zur Altenteilerwohnung. Er kann daher zusammen mit der Wohnung steuerfrei entnommen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 163
EFG 2003 S. 163 Nr. 3
PAAAB-11258

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