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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 111/99

Gesetze: GewStG § 28 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 29 Abs. 1, GewStG § 33 Abs. 1

Abweichender Zerlegungsmaßstab aus Billigkeitsgründen bei Beschäftigung überlassener Arbeitnehmer, die keine Leiharbeiter sind

Leitsatz

  1. Zum abweichenden Zerlegungsmaßstab aus Billigkeitsgründen bei der Beschäftigung überlassener Arbeitnehmer, die keine sog. Leiharbeiter sind.

  2. § 33 Abs. 1 GewStG ist restriktiv auszulegen. Nicht jede offenbare Unbilligkeit, die sich aus dem Maßstab gem. § 29 i.V.m. § 31 GewStG a.F. ergibt, rechtfertigt es, den einheitlichen GewSt-Messbetrag nach einem abweichenden Maßstab zu zerlegen. Erforderlich ist, dass aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalls die sich aus dem groben Maßstab des § 29 GewStG allgemein ergebende Unbilligkeit offensichtlich übertroffen wird, die nachteiligen Auswirkungen einer Zerlegung also von wesentlicher Bedeutung sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 471 Nr. 8
EAAAB-11227

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