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FG Münster Urteil v. - 9 K 859/00 K EFG 2000 S. 853

Gesetze: EStG § 5 Abs 1, KStG § 8 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, EGHGB Art. 28

Körperschaften:

Bildung einer Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen an Pensionäre

Leitsatz

1) Die Verpflichtung zur Gewährung von Beihilfen an Pensionäre ist eine nach Grund und Höhe ungewisse Verbindlichkeit, für die eine Rückstellung zu bilden ist.

2) Die wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale für das Entstehen dieser Verbindlichkeit sind der Eintritt der Beihilfeberechtigten in den Dienst des Arbeitgebers bzw. bei Vorständen der Abschluß der einzelvertraglichen Regelungen über die Beihilfegewährung sowie die während der aktiven Zeit tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 853
OAAAB-11202

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