Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Leitsatz
Die körperschaft- und gewebesteuerrechtliche Zusammenfassung mehrerer Versorgungsbetriebe oder eines Versorgungsbetriebs mit
einem Verkehrsbetrieb zu einem einzigen Betrieb gewerblicher Art ist auch ohne technisch - wirtschaftliche Verflechtung zulässig.
Ein - möglicherweise als Versorgungsbetrieb im weiteren Sinne anzusehender oder diesem gleichzustellender - Entsorgungsbetrieb
ist nur dann anzunehmen, wenn er gegenüber der Bevölkerung nach außen hin als der eigentliche Leistungsanbieter auftritt und
intern über die Organisationsgewalt hinsichtlich der Müllentsorgung verfügt; die bloße Unterstützung eines privaten Entsorgungssystems
genügt nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 849 PAAAB-11190
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