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FG Münster Urteil v. - 3 K 180/98 Erb EFG 2001 S. 1509

Gesetze: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2ErbStG § 12 Abs 5ErbStG § 12 Abs 5 S 3ErbStG § 13 Abs 2aErbStG § 13 Abs 2a S 1ErbStG (1993/94) § 13 Abs 2a S 1 Nr 1 ErbStG (1993/94) § 13 Abs 2a S 3 ErbStG (1993/94) § 13 Abs 2a S 4 ErbStG (1996) § 13a Abs 4 ErbStG (1996) § 13a Abs 4 Nr 3 ErbStG § 10 Abs 5

Erbschaftsteuer:

Freibetrag für Betriebsvermögen für einbringungsgeborene Anteile an Kapitalgesellschaften

Leitsatz

Der Freibetrag für Betriebsvermögen für einbringungsgeborene Anteile an Kapitalgesellschaften ist dann nicht zu gewähren, wenn der Erbe durch den Erwerb des Betriebsvermögens steuerlich nicht belastet ist, weil dem Ansatz des Betriebsvermögens in gleicher Höhe eine Verbindlichkeit (Vermächtnislast) gegenüber steht.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1509
RAAAB-10965

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