Bewertung der verdeckten Einlage einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1) Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 S. 1 EstG ist eine verdeckt in die Kapitalgesellschaft eingelegte
Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Einlage zu bewerten.
2) Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft in der Form der verdeckten
Einlage stellt keinen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1138 Nr. 21 EFG 2000 S. 374 TAAAB-10921
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