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FG MÜNSTER  v. - 15 K 6234/00 U EFG 2001 S. 1252

Gesetze: UStG § 4 Nr 9UStG § 4 Nr 9 Buchst. b EWGRL 388/77 Art 13 EWGRL 388/77 Art 13 Teil B EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst. f

Umsatzsteuer

Steuerfreiheit illegaler Kartenspielumsätze

Leitsatz

Illegale Kartenspielumsätze sind - wie legale - umsatzsteuer-frei, da erlaubtes und unerlaubtes Glücksspiel nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes umsatzsteuerlich unter denselben Bedingungen stattfinden müssen. Der Veranstalter unerlaubter Kartenspiele kann sich unmittelbar auf die Steuerbefreiung in Art. 13 Teil B lit. f) der 6. USt-Richtlinie berufen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1252
OAAAB-10872

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