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FG MÜNSTER Urteil v. - 13 K 709/00 Kfz EFG 2001 S. 1241

Gesetze: KraftStG § 2 Abs 2KraftStG § 2 Abs 2 S 1KraftStG § 8 Nr 1KraftStG § 8 Nr 2KraftStG § 12 Abs 2KraftStG § 12 Abs 2 Nr 4 StVZO § 23 Abs 6a

Kraftfahrzeugsteuer

Zur Einordnung eines Kfz als Lkw oder Pkw

Leitsatz

1) Ob ein Kraftfahrzeug steuerrechtlich ein Lkw ist, richtet sich insbesondere nach der Herstellerkonzeption und dem Erscheinungsbild, wenn ein Serienfahrzeug werkseitig in einer Sonderausführung hergestellt worden ist.

2) Dass der Hersteller für diesen Fahrzeugtyp eine besondere Allgemeine Betriebserlaubnis mit der Einstufung als Lkw erwirkt hat, ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung unerheblich.

3) Mit der neueren BFH-Rechtsprechung ist zudem typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht überwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1241
AAAAB-10816

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