Keine Berechtigung ausländischer Eltern mit Aufenthaltsbefugnis zum Bezug von Kindergeld
Festsetzung von Kindergeld für fünf Kinder
Leitsatz
1) Ein Ausländer, der aufenthaltsrechtlich nur geduldet ist und nicht darüber hinaus als Flüchtling oder sonstiger politisch
Verfolgter anerkannt ist, hat keinen Anspruch auf Kindergeld.
2) Die Einschränkung ist vor Art. 3 GG gerechtfertigt, weil von nur geduldeten Ausländern nicht erwartet wird, dass sie auf
Dauer in der Bundesrepublik Deutschland bleiben werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1461 EFG 2002 S. 1461 Nr. 22 DAAAB-10760
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