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FG Münster Urteil v. - 10 K 8005/00 EZ EFG 2003 S. 1461

Gesetze: EigZulG § 9 Abs 5 S 2, EigZulG § 9 Abs 5

Fördermittel:

Haushaltszugehörigkeit eines Kindes

Leitsatz

Lebt das Kind des Steuerpflichtigen in einer studentischen Wohngemeinschaft in unmittelbarer Nähe zum elterlichen Haushalt, ist davon auszugehen, dass es auch bei fortbestehendem engen Bezug zum Elternhaus aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen ist, um unter Beibehaltung seines örtlichen Lebensmittelpunktes einen eigenen Hausstand zu führen.

Fundstelle(n):
DB 2003 S. 2679 Nr. 50
EFG 2003 S. 1461
EFG 2003 S. 1461 Nr. 20
EAAAB-10712

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