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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 80/01

Gesetze: AO 1977 § 218

Anrechnung von Steuerbeträgen

Körperschaftsteuer 1989

Leitsatz

1. Die Anrechnung von Körperschaftsteuer oder Kapitalertragsteuer kann im Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids nicht erreicht werden.

2. Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung sind grundsätzlich nicht zu aktivieren (, BStBl II 2000, 632).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAB-10413

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