Annahme einer gemischen Schenkung bei grobem Missverhältnis
zwischen Leistung und Gegenleistung
Aussetzung der
Vollziehung
Leitsatz
Bei dem Erwerb eines
nießbrauchbelasteten Grundstücks mit einem Verkehrswert von 252.000
DM für einen Kaufpreis von 120.000 DM besteht ein auffallend grobes
Missverhältniss zwischen Leistung und Gegenleistung, welches den
Vertragschließenden - auch bei einem voll geschäftsfähigen
85-jährigen Verkäufer - bekannt und bewusst sein muss, so dass die
Zuwendung im Umfang der Bereicherung des Bedachten unentgeltlich und damit
schenkungsteuerpflichtig ist (hier summarische Beurteilung im Verfahren der
Aussetzung der Vollziehung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 701 EAAAB-10336
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