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FG München Urteil v. - 4 K 54/97

Gesetze: GrStG 1973 § 3 Abs. 1 Nr. 1, GrStG 1973 § 3 Abs. 1 S. 2

Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 GrStG bei Überlassung von Grundbesitz an private Betreiber

Leitsatz

Überträgt eine juristische Person des öffentlichen Rechts die hoheitliche Aufgabe der Abfallentsorgung auf eine von ihr errichtete Abfallwirtschaftsgesellschaft - 100-prozentige Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH -, so scheidet eine Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG für den der Abfallwirtschaftsgesellschaft zum Zwecke der Abfallentsorgung überlassenen Grundbestiz aus, da es an der unmittelbaren ausschließlichen Nutzung durch die juristische Person des öffentlichen Rechts fehlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-10313

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