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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 2501/98

Gesetze: ErbStG § 14

Zur Zusammenrechnung von Vorerwerben nach altem Recht im Rahmen des § 14 ErbStG n.F.

Leitsatz

Die Zusammenrechnung eines Erwerbs nach neuem ErbStG mit Vorerwerben nach altem Recht führt zu keiner Erstattung früher festgesetzter Schenkungsteuer.

Fundstelle(n):
AAAAB-10213

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