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FG München  v. - 2 K 2274/95 EFG 2000 S. 417

ges. und einh. Festst. d. Eink. aus Gewerbebetrieb 1992

Leitsatz

Zuwendungen an eine Unterstützungskasse gemäß § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c Einkommensteuergesetz können gemäß § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c Satz 4 Einkommensteuergesetz nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Ansprüche aus der Versicherung der Sicherung verzinslicher Vorauszahlungen dienen, die von einer Lebensversicherung auf abgeschlossene Lebensversicherungen gewährt werden. In diesem Fall auch keine Rückstellung gemäß § 4d Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz gebildet werden

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 417
HAAAB-10040

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