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FG München Urteil v. - 10 K 3000/01 EFG 2003 S. 1538

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Ehrenamtliche Vergütungen eines Handwerkskammerpräsidenten als gewerbliche Einkünfte

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1997 und 1998

Leitsatz

Ehrenamtliche Vergütungen eines Handwerkskammerpräsidenten gehören zu den gewerblichen Einkünften. Ist der Handwerkskammerpräsident nicht Alleininhaber eines Gewerbebetriebs, sondern Komplementär einer KG, gehören die Vergütungen zu den gewerblichen Sonderbetriebseinnahmen des Komplementärs.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1538
EFG 2003 S. 1538 Nr. 21
TAAAB-09992

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