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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 3075/01 EFG 2002 S. 1032

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, AO 1977 § 233a, EStG § 11, GG Art. 20 Abs. 3

Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Der Wegfall des Sonderausgabenabzugs für nach § 233a AO 1977 anfallende Zinsen auf Steuernachforderungen durch die zum wirkende Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Ausführungen zum verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot).

2. Der Einwand, dass die Festsetzung der Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer der Jahre 1993 und 1995 erst in 1999 erfolgt und dies auf einer verzögerten Veranlagung des FA beruht, ist im Verfahren gegen den Zinsbescheid statt im Einspruchsverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 geltend zu machen, in dem die Nachzahlungszinsen wegen der Änderung des § 10 Abs. 1 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1032
EFG 2002 S. 1032 Nr. 16
BAAAB-09878

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