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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 1677/01

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1, EStG § 33

Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen und von Aufwendungen für Besuchsfahrten

Leitsatz

1. Aufwendungen für den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten sind nur mit Zustimmung des Empfängers abziehbar.

2. Aufwendungen für Fahrten zum Besuch des beim geschiedenen Ehegatten lebenden Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
VAAAB-09815

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