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Finanzgericht München  v. - 14 K 1264/99

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug auch aus Rechnung des liefernden Unternehmers, der nicht Eigentümer des gelieferten Gegenstandes ist.

Leitsatz

Der Erwerber des Inventars eines Ladenlokals darf die ihm in einer Vertragsurkunde in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen, die ihm von dem in der Urkunde als Verkäufer genannten Pächter des Ladenlokals, der mit Wissen und Wollen der Eigentümer des Inventars als Verkäufer aufgetreten ist, tatsächlich geliefert worden ist.

Fundstelle(n):
QAAAB-09766

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