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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 5194/97 EFG 2001 S. 1128

Gesetze: EStG 1990 § 23 Abs 4 Satz 1, EStG 1990 § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b, AktG § 186

Berechnung des Spekulationsgewinns bei im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlage erworbenen und anschließend verkauften "neuen" GmbH-Anteilen

Leitsatz

1. Sowohl bei einer AG als auch bei einer GmbH führt eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen hinsichtlich der bereits bestehenden Anteile zu einer Substanzabspaltung zugunsten der aufgrund der Bezugsrechte erworbenen neuen Anteile, mit der Folge, dass die Anschaffungskosten der bereits bestehenden Anteile teilweise den Bezugsrechten bzw. den bei Ausübung der Bezugsrechte erworbenen "neuen" Anteilen zuzuordnen sind.

2. Werden bei einer zum Privatvermögen gehörenden, nicht im Sinne des § 17 EStG wesentlichen Beteiligung an einer GmbH die im Rahmen einer Kapitalerhöhung erworbenen "neuen" Stammeinlagen innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, so ist bei der Berechnung des Spekulationsgewinns der Wert der -aus den "alten" Stammkapitalanteilen abzuspaltenden Bezugsrechte (siehe oben 1.)- als Anschaffungskosten gewinnmindernd abzuziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1128
EFG 2001 S. 1128 Nr. 17
UAAAB-09662

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