Berechnung des Spekulationsgewinns bei im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlage erworbenen und anschließend verkauften
"neuen" GmbH-Anteilen
Leitsatz
1. Sowohl bei einer AG als auch bei einer GmbH führt eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen hinsichtlich der bereits bestehenden
Anteile zu einer Substanzabspaltung zugunsten der aufgrund der Bezugsrechte erworbenen neuen Anteile, mit der Folge, dass
die Anschaffungskosten der bereits bestehenden Anteile teilweise den Bezugsrechten bzw. den bei Ausübung der Bezugsrechte
erworbenen "neuen" Anteilen zuzuordnen sind.
2. Werden bei einer zum Privatvermögen gehörenden, nicht im Sinne des § 17 EStG wesentlichen Beteiligung an einer GmbH die
im Rahmen einer Kapitalerhöhung erworbenen "neuen" Stammeinlagen innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, so ist bei der
Berechnung des Spekulationsgewinns der Wert der -aus den "alten" Stammkapitalanteilen abzuspaltenden Bezugsrechte (siehe oben
1.)- als Anschaffungskosten gewinnmindernd abzuziehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1128 EFG 2001 S. 1128 Nr. 17 UAAAB-09662
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