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Finanzgericht München Urteil v. - 12 K 5320/99

Gesetze: EStG § 15, EStG § 12 Nr. 1

Scientology Kirche e.V.

Feststellung des verbleibenden Verlustabzugsbetrags zum

Leitsatz

1. Honorare und Prämien, die die Scientology Kirche e.V. für die Vermittlung ihrer Dienste bezahlt, führen beim nachhaltig tätigen Empfänger zu gewerblichen Einkünften.

2. Aufwendungen, die der Empfänger der Honorare tätigt, um durch die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen der Scientology Kirche e.V. die Honorarberechtigung für Vermittlungsleistungen bzw. die Berechtigung zur selbständigen Rechnungsstellung für seelsorgerische Leistungen zu erlangen, dienen (auch nach dem Selbstverständnis der Scientology Kirche e.V.) vorwiegend der eigenen Persönlichkeitsentwicklung und sind daher nach § 12 Nr. 1 EStG nicht steuermindernd zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
TAAAB-09470

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