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Finanzgericht München Beschluss v. - 12 V 5338/99

Zur Frage, wann "eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten" i. S. des § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b EStG vorliegt

Leitsatz

Der Zeitraum zwischen der Beendigung der Ausbildung zur Arzthelferin und dem Beginn der neuen Ausbildung zur Krankenschwester ist keine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Fundstelle(n):
WAAAB-09362

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