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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 640/98

Gesetze: EStG 1996 § 32 Abs 6EStG 1996 § 31 Satz 4EStG 1996 § 31 Satz 5EStG 1996 § 36 Abs 2BGB § 1615f Abs 1GG Art 3 Abs 1GG Art 6 BGB § 1615g Abs 1

Berücksichtigung des zivilrechtlichen Ausgleichanspruchs hinsichtlich des an den anderen Elternteil ausgezahlten Kindergelds bei der "Günstigerprüfung" verfassungskonform

Leitsatz

Die im Rahmen des Familienleistungsausgleichs ab 1996 vorzunehmende "Günstigerprüfung" nach § 31 Sätze 4 und 5 EStG ist auch insoweit nicht verfassungswidrig, als bei einem nichtehelichen unterhaltspflichtigen und -zahlenden Vater der zivilrechtliche Ausgleichsanspruch hinsichtlich des an die Mutter des Kindes ausgezahlten Kindergelds unabhängig davon berücksichtigt wird, ob sich der Ausgleichsanspruch tatsächlich auf die Höhe der Barunterhaltsverpflichtung ausgewirkt hat (hier: kein halber Kinderfreibetrag für den Vater, der wegen geringer Leistungsfähigkeit einen unter dem Regelbedarf des Kindes liegenden Unterhalt zahlte).

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 351 Nr. 7
EAAAB-09287

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